Abschaffung der umfassenden Beistandschaft
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur vollständigen Abschaffung der umfassenden Beistandschaft (Art. 398 ZGB) auszuarbeiten. Ziel ist es, die Selbstbestimmung massgeblich zu stärken und Beistandschaften künftig noch individueller zuzuschneiden.