Gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung

Ein wichtiger Meilenstein im Kinderschutz: Der Bundesrat hat beschlossen, dass die neuen Bestimmungen zur gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Dies gibt Berufsbeiständen im Kindesschutz eine klarere Leitlinie für Interventionen.

Offizielle Mitteilung des Bundesrats

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KESB Nidwalden: Neue Präsidentin im Amt

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Abschaffung der umfassenden Beistandschaft