Gestützt auf zwei Evaluationen sieht der Bundesrat punktuellen Anpassungsbedarf bei der fürsorgerischen Unterbringung (FU). Die gesetzlichen Bestimmungen sollen daher präzisiert werden, wobei der Fokus namentlich auf verbindlicheren Vorgaben für medizinische Massnahmen sowie auf spezifischen Regelungen für Minderjährige liegt.
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Bundesrat plant Revision der fürsorgerischen Unterbringung
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